Die Satzung der Pori Brigade
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt - Allgemeines
§ 1 - Satzungsänderung
§ 2 - Umgang
2. Abschnitt - Clanleitung
§ 3 - Zusammensetzung der Clanleitung
§ 4 - Rücktritt, Aufstellung und Wahlen
§ 5 - Verfügungsbereich
§ 6 - Sitzungen
3. Abschnitt - Spielbetrieb
§ 7 - Fraktion
§ 8 - Beförderungen
§ 9 - Gruppen
4. Abschnitt - Rekruten und Gastspieler
§ 10 - Aufnahme und Rekrutenzeit
§ 11 - Rekrutenzeit und Rechte
§ 12 - Gastspieler
1. Abschnitt - Allgemeines
§ 1 - Satzungsänderung
Um eine Änderung der Satzung vorzunehmen, bedarf es einer Abstimmung aller Clanmembern, mit mindestens einer Dreiviertelmehrheit.
§ 2 - Umgang
Jegliche Äußerungen, Handlungen oder ähnliches die gegen geltendes Recht verstoßen werden mit sofortigem Ausschluß bestraft.
2. Abschnitt - Clanleitung
§ 3 - Zusammensetzung der Clanleitung
Die Clanleitung besteht aus drei aktiven Clanmembern. Diese wird aus den Gründungsmitgliedern gestellt. Einer der drei Mitglieder besitzt dabei, im Falle einer Pattsituation, die Mehrheit. Dieser wird am Anfang bestimmt.
§ 4 - Rücktritt, Aufstellung und Wahlen
Jedes Mitglied kann ohne weitere Begründung zurücktreten. Es ist möglich ein Mitglied der Clanleitung abzuwählen. Dazu muss, in einer dafür errichteten Abstimmung, eine Dreiviertelmehrheit aller Clanmember für die Absetzung stimmen. Aufgestellt werden kann jeder Clanmember. Jedoch darf niemand sich selbst zur Wahl stellen.
§ 5 - Verfügungsbereich
Die Clanleitung bestimmt über alles was den Clan als ganzes betrifft. Dies sind unter anderem:
den Gamesserver
den Teamspeak
die Homepage
den Spielbetrieb
§ 6 - Sitzungen
Die Clanleitung trifft sich mindestens einmal im Monat. Diese werden rechtzeitig vorher angekündigt. An den Sitzungen darf jeder Teilnehmen, jedoch ohne Sprachrechte. Anträge können vor der Sitzung den Clanleitern vorgelegt werden. Diese können dem Clanmembern dann Sprechzeit einräumen.
3. Abschnitt - Spielbetrieb
§ 7 - Fraktion
In der Main Operation spielen wir an Schauplätzen mit Hoher Finischer Beteiligung. In Side-OP’s wird die Fraktion und Zugehörigkeit durch den Missionsbauer frei gewählt.
§ 8 - Beförderungen
Die Teamleader vergeben in unregelmäßigen Abständen, in Absprache untereinander, Beförderungen. Alle Beförderungen müssen der Clanleitung vorgelegt werden. Diese kann die Beförderung unter Nennung einer Begründung ablehnen. In die Wertung darf nur das Verhalten in den Main-OP’s einbezogen werden.
§ 9 - Gruppen
Jeder Clanmember ist einem festen Team zugeteilt. Die Zuteilung übernimmt die Clanleitung. Die Gruppenzusammensetzung wird alle 2 Monate durch die Clanleitung bewertet und gegebenenfalls neu geordnet. Spätestens nach 6 Monaten werden die Teams durchgetauscht. Von Absatz 2, Satz 2 sind ausgenommen die Teamleader und ihre Stellvertreter. Diese machen nach Vorgabe der Clanleitung ein Praktikum in einem anderen Team.
4. Abschnitt - Rekruten und Gastspieler
§ 10 - Aufnahme und Rekrutenzeit
Rekruten werden nur durch die Clanleitung ernannt und dies auch nur wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind.
§ 11 - Rekrutenzeit und Rechte
Die Rekrutenzeit für jeden Rekruten beträgt 4 Wochen. In dieser Zeit sind sie keine Clanmember und haben somit kein Stimmrecht. Ebenfalls dürfen sie in Main-OP’s nur Mannschaftsränge besetzen.
§ 12 - Gastspieler
Gastspieler sind keine Clanmember. Sie dürfen in Main-OP’s nur Mannschaftsränge besetzen, können aber durch jeden Clanmember oder Rekruten von ihrem Platz verdrängt, oder durch den Missionsbauer umgeslottet werden.